Einschränkungen wegen der Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist in ganz Europa und in Übersee sehr aktiv. Auch in der Schweiz wütet die Krankheit, die vor allem von Wildvögeln verbereitet wird, und waren schon mehrfach Tierbestände in der Ostscchweiz betroffen.

Zum Schutz der Legehennen- und Pouletherden hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für die ganze Schweiz Sicherheitsmassnahmen verordnet, um den Kontakt zu Wildgeflügel möglichst zu vermeiden. Dazu gehört, dass die Tiere bis mindestens Ende April nicht auf die Weide oder den offenen Auslauf dürfen, sondern sich nur in gedeckten und geschützen Wintergärten oder im Stall aufhalten dürfen.

Faktentafel Vogelgrippe

Für unsere Junghennnen heisst das, dass sich ihre neue Freiheit vorderhand auf den Wintergarten beschränkt und sie weder den Schlechtwetter-Auslauf, noch die Weide kennenlernen können. Immerhin können sie sich da in den grosszügigen Sandkästen vergnügen, in den ausgedehnten Einstreuflächen scharren und sich auf den zusätzlichen Sitzstangen ausruhen.

Wir halten uns noch strikter an unser Hygienekonzept, was vor allem konsequentes Händewaschen und -Desinfizieren, Kleider- und Stiefel-Wechsel vor jedem Betreten des Stalls und Beschränkung des Stallzutritts auf möglichst wenig Personen bedeutet. Denn die Gesundheit unserer Tiere hat für uns höchste Priorität.

Wir hoffen, dass die Gefahr bald vorbei geht und unsere Junghennen doch noch in den Genuss des Auslaufs und der Weide kommen können.